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Die KBV und der Spitzenverband Bund vereinbarten am 12. November 2012. Praxisbesonderheiten für die Verordnung von Heilmitteln (auf Bundesebene), die in Richtgrößenprüfungen zu berücksichtigen sind.
FAQ Heilmittel-Praxisbesonderheiten
Langfristgenehmigungen
In der unten stehenden PDF-Datei sind Erkrankungen gelistet, für die ein langfristiger Heilmittelbedarf besteht. Bei Erkrankungen, die nicht in der Liste des gemeinsamen Bundesausschuss geführt sind und für deren Heilmittelbehandlung dennoch ein langfristiger Bedarf besteht, können Kassen eine Genehmigung für eine langfristige Heilmitteltherapie ausstellen. Diese muss vom Patient beantragt werden.
Genehmigung langfristige Behandlung